Religionslehrer/in

 

Der Religionsunterricht im Bistum Mainz

„Es muss gerade heute ein erstes Ziel des schulischen Religionsunterrichts sein, die spärlichen und oft verdeckten Spuren der Transzendenz in unserem Leben aufzuzeigen und den Himmel über unseren Dächern offenzuhalten“

(Karl Kardinal Lehmann)

 
 Der Religionsunterricht wurde ganz bewusst ins Grundgesetz aufgenommen (Art. 7, Abs. 3).
 
 Auch die Landesverfassungen von Hessen und Rheinland-Pfalz sowie die Schulgesetze beider Länder garantieren den Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach.
 
Auf der Basis der rechtlichen Verankerung bleibt es eine je neue Aufgabe, dem Religionsunterricht ein eigenständiges und unersetzliches Profil im Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu geben.
 
 Was Sie von den Referentinnen und Referenten für den Religionsunterricht im Dezernat IV: „Schulen und Hochschulen“ im Bischöflichen Ordinariat erwarten können:

  • Wir sind Ansprechpartner/innen in allen rechtlichen und inhaltlichen Fragen zum Religionsunterricht.
  • Wir verhandeln mit den staatlichen Schulämtern über Verträge mit kirchlichen Mitarbeiter/innen und Deputate für Schulpastoral.
  • Wir sorgen für eine verbesserte Abdeckung mit Religionsunterricht an staatlichen Schulen. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf 

Ansprechpartner vor Ort in Ihrem Dekant sind die Dekanatsbeauftragten für den Religionsunterricht.

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